Lewitzer in Oberbayern
   
  lewitzerponys
  Deckbedienungen
 
Deckbedinungen

Der Stutenbesitzer garantiert durch die Anlieferung seiner Stute, das seine Stute frei von ansteckenden Krankheiten und trägt hierfür die volle Verantwortung. Bei Anlieferung ist ein formloses tierärztliches Attest vorzulegen das bestätigt, dass die Stute aus einem Bestand kommt in dem derzeit keine ansteckenden Krankheiten vorliegen und dort in den letzten 12 Monaten kein Virusabort aufgetreten ist.

Bei Anlieferung der Stute ist eine Cervix Tupferprobe vorzulegen die nicht älter als 21 Tage sein darf und die Stute ausdrücklich zur Bedeckung zulässt.
Ausnahme: In der Fohlenrosse bei gesunden Stuten und Fohlen.

Stuten sind ohne hintere Eisen anzuliefern.

Der Hengsthalter sorgt für die bestmögliche Unterbringung, übernimmt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert der Stute oder Fohlen, oder für Schäden die durch die eingestellten Pferde an Dritten verursacht werden. Evtl. Haftungsansprüche nach §833BGB an den Stallbesitzer und Hengsthalter sind ausgeschlossen, die Haftung bleibt im Schadensfall beim Besitzer bzw. Eigentümer nach §833 BGB bestehen.

Das Deckgeld ist nach der Ersten Bedeckung fällig und zusammen mit den Pensionskosten spätestens bei Abholung der Stute zahlbar. Pensionskosten auf Anfrage.

Hat die Stute im Deckjahr nicht aufgenommen, ist die Nachbedeckung im Folgejahr frei und der Stutenbesitzer hat nur für die Unterbringungskosten aufzukommen.
 
  Es waren schon 24689 Besucher hier! Verena Schmidinger  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden